AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der FlixFit GmbH, Hauptstraße 75, 73527 Schwäbisch Gmünd für den Handel
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über den Verkauf von Fitnessgeräten, Zubehör und sonstigen Waren, die zwischen der FlixFit GmbH („Verkäufer“) und ihren Kunden abgeschlossen werden – unabhängig vom Vertriebsweg, also insbesondere für
Käufe im stationären Handel,
Bestellungen per Telefon, E-Mail, schriftlich oder persönlich,
Bestellungen und Verkäufe über Online-Plattformen oder Marktplätze (z. B. Kleinanzeigen.de, eBay, Facebook Marketplace oder vergleichbare Dienste),
sowie Bestellungen über den Online-Shop.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
(3) Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die beim Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB).
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 2 Vertragspartner, Vertragsschluss
(1) Vertragspartner sind der Käufer (Verbraucher oder Unternehmer) und die FlixFit GmbH.
(2) Produktdarstellungen, Preislisten oder Angebote – gleich ob im Laden, per E-Mail, telefonisch, auf Online-Plattformen oder im Online-Shop – stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.
(3) Mit der Bestellung gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder durch Übergabe bzw. Auslieferung der Ware zustande.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Preisangaben:
Alle genannten Preise verstehen sich in der Regel als Netto-Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Maßgeblich ist der Preis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Bei Verkäufen an Verbraucher (Endkunden im Sinne des § 13 BGB) werden die Preise inklusive Mehrwertsteuer angegeben.
Versand-, Liefer- oder sonstige Nebenkosten werden gesondert ausgewiesen, soweit sie anfallen.
(2) Zahlungsweise und -bedingungen:
Die Zahlung erfolgt in der Regel per Banküberweisung (Vorkasse) auf das vom Verkäufer angegebene Konto.
Der vollständige Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Vertragsschluss bzw. Erhalt der Auftragsbestätigung zu begleichen.
Eine Herausgabe, Übergabe oder Auslieferung der Ware erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang auf dem Konto des Verkäufers.
Andere Zahlungsarten (z. B. PayPal oder Barzahlung bei Abholung) sind nur nach ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung möglich.
(3) Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, behält sich der Verkäufer vor, vom Vertrag zurückzutreten und den Artikel erneut zu veräußern.
(4) Preisänderungen, Irrtümer und Tippfehler bleiben vorbehalten.
§ 4 Lieferung, Versand und Abholung
(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Käufer angegebene Lieferadresse oder – bei Selbstabholung – durch Abholung am Lager der FlixFit GmbH, Osterwiesenstraße 12, 73574 Brainkofen.
(2) Die Versandkosten werden im Bestellprozess oder im Angebot ausgewiesen und sind vom Käufer zu tragen, soweit nicht Versandkostenfreiheit vereinbart wurde.
(3) Abholung ab Lager:
Bei Abholung durch den Käufer oder von ihm beauftragte Dritte (Spediteur, Frachtführer, Transportdienst o. ä.) geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware mit Übergabe an den Käufer bzw. an den beauftragten Dritten auf den Käufer über.
Der vom Käufer beauftragte Spediteur, Frachtführer oder sonstige Abholer handelt im Namen und auf Risiko des Käufers und gilt als dessen Erfüllungsgehilfe und Vertreter. Er übernimmt damit auch die Pflicht zur Prüfung, Abnahme und Kontrolle der Ware bei Übergabe. Die Abnahme durch den Abholer gilt als Abnahme durch den Käufer.
Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für Transport, Transportsicherung, Ladungssicherung, Verladung und Abdeckung der Ware.
Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Ware so zu verpacken oder bereitzustellen, dass ein sicherer Transport gewährleistet ist. Etwaige Verpackungs-, Schutz- oder Verladematerialien sind vom Käufer selbst bereitzustellen.
Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus unsachgemäßem Transport, mangelhafter Sicherung, Verladung, Handhabung oder unzureichender Verpackung durch den Käufer oder dessen Erfüllungsgehilfen entstehen.
(4) Eine Abholung oder Auslieferung der Ware erfolgt ausschließlich nach vollständiger Bezahlung.
(5) Der Verkäufer ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der FlixFit GmbH.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
(3) Eine Weiterveräußerung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der FlixFit GmbH gestattet. Wird die Ware verarbeitet oder mit anderen Waren verbunden, so erwirbt die FlixFit GmbH Miteigentum am neuen Produkt im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Bestandteilen.
§ 6 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht zu.
(2) Einzelheiten finden sich in der gesondert bereitgestellten Widerrufsbelehrung im Online-Shop oder im Verkaufsraum.
(3) Kosten der Rücksendung im Widerrufsfall:
Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht.
Dies gilt auch für Waren, die nicht auf dem normalen Postweg zurückgesandt werden können (z. B. Fitnessgeräte, sperrige oder palettierte Waren).
Die Rücksendekosten werden in diesem Fall auf ca. 175 € bis 500 € pro Artikel, je nach Größe, Gewicht und Entfernung, geschätzt.
§ 7 Sachmängelhaftung, Gewährleistung
(1) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts Abweichendes vereinbart ist.
(2) Gegenüber Unternehmern (gewerblichen Käufern) ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
(3) Der Ausschluss gilt nicht für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso unberührt bleiben Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Besondere Regelung für gebrauchte Artikel:
Bei gebrauchten Artikeln, insbesondere bei Vorführ-, Ausstellungs- oder gebrauchten Fitnessgeräten, sind optische Gebrauchsspuren wie Kratzer, Schrammen, Verfärbungen, Lackunterschiede, Polierspuren, Roststellen oder Risse im Polster ausdrücklich kein Sachmangel im Sinne des Gesetzes.
Diese Merkmale sind typisch für gebrauchte Ware und stellen keinen Reklamations-, Minderungs- oder Rückgabegrund dar, soweit sie die Funktionsfähigkeit und Sicherheit des Artikels nicht wesentlich beeinträchtigen.
Dies gilt ausdrücklich auch für Verbraucher (private Kunden). Mit dem Kauf eines gebrauchten Artikels erkennt der Käufer an, dass solche Gebrauchsspuren möglich und kein Mangel sind.
(5) Nennmaß, Materialstärke, material- und fertigungstechnisch bedingte Eigenschaften sowie branchenübliche Toleranzen bei Gummimatten/Gummiböden aus Gummigranulat:
Bei Gummimatten/Gummiböden stellen die in der Produktbeschreibung angegebenen Abmessungen Nennmaße dar. Die Matten/Platten werden regelmäßig im Format von ca. 100 × 100 cm gefertigt; hierbei handelt es sich ausschließlich um unverbindliche Richtwerte und nicht um zugesicherte Ist-Maße. Entsprechendes gilt für die angegebene Materialstärke, insbesondere bei Ausführungen mit ca. 20 mm Stärke oder vergleichbaren Materialstärken. Eine exakte Maßhaltigkeit, absolute Winkligkeit, vollständig gleichmäßige Materialstärke, vollständige Ebenheit oder ein optisch vollkommen gleichmäßiges Erscheinungsbild im Sinne industrieller Präzisionsprodukte ist material- und fertigungsbedingt nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
Gummimatten/Gummiböden aus Gummigranulat sind aufgrund ihrer Materialbeschaffenheit und des Herstellungsverfahrens keine homogenen Präzisionsprodukte. Unterschiede in Zusammensetzung, Granulatgröße, Materialdichte, Verdichtung, Lufteinschlüssen und Oberflächenstruktur sowie produktionsbedingte Einflüsse, insbesondere durch Press- und Wärmeprozesse, Abkühlverhalten und chargenbedingte Schwankungen, führen zu unvermeidbaren Maß-, Dicken-, Form-, Struktur- und Oberflächenabweichungen. Darüber hinaus unterliegt das Material aufgrund seiner elastischen und viskoelastischen Eigenschaften Einflüssen durch Temperatur, Feuchtigkeit, Lagerung, Transport und mechanische Belastung, insbesondere durch Kompression bei Palettierung oder Stapelung, Schrumpfung bei Kälte sowie Ausdehnung oder Formveränderung bei Wärme.
Vor diesem Hintergrund können bei Matten/Platten im Standardformat von ca. 100 × 100 cm Abweichungen von bis zu ca. 5 mm je Seite (Kante) im Regelfall auftreten. Bei hiervon abweichenden Formaten können sich die Abweichungen entsprechend der Abmessungen proportional vergrößern.
Hinsichtlich der Materialstärke können bei Ausführungen mit ca. 20 mm Stärke Abweichungen von bis zu ca. ± 2–3 mm auftreten; bei größeren Materialstärken sind entsprechend proportionale, material- und fertigungsbedingte Abweichungen möglich.
Aufgrund der vorstehend beschriebenen material- und fertigungstechnischen Eigenschaften können Abweichungen im Einzelfall auch darüber hinausgehen und sich sowohl in den Abmessungen als auch in der Materialstärke sowie in deren Zusammenspiel summieren, sodass die Gesamtabweichung je Matte/Platte im Einzelfall typischerweise im Bereich von ca. 10–25 mm liegen kann; bei größeren Formaten und/oder Materialstärken können entsprechend proportionale Abweichungen auftreten.
Abweichungen können sich insbesondere beziehen auf Länge, Breite, Dicke, Winkligkeit, Rechtwinkligkeit, Kantengeradheit, Kantenebenheit, planer Lage sowie auf Verzug, Wölbung oder sonstige materialtypische Formveränderungen.
Darüber hinaus sind folgende Eigenschaften branchenüblich, materialtypisch und vertragsgemäß, soweit die Eignung zur gewöhnlichen Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigt ist:
Farbabweichungen innerhalb einer Lieferung oder zwischen verschiedenen Chargen, Unterschiede in Oberflächenstruktur, Porigkeit, Granulatverteilung oder Verdichtung, geringfügige Dickenunterschiede innerhalb einzelner Matten/Platten, optische Unregelmäßigkeiten, chargenbedingte Unterschiede in Dichte, Elastizität, Oberflächenbild oder Haptik sowie geringfügige Maß-, Dicken- oder Formveränderungen infolge von Temperatur, Lagerung oder Nutzung.
Ein technisch oder optisch vollständig fugenfreies, fluchtgenaues, spaltfreies oder höhengleiches Verlegebild ist bei Produkten aus Gummigranulat konstruktions- und materialbedingt regelmäßig nicht erreichbar.
Geringfügige Fugen, Stoßkanten, Maßversätze, Höhenversätze sowie sichtbare Abweichungen im Fugenbild sind branchenüblich und werden zusätzlich beeinflusst durch Untergrund, Verlegeart, Temperatur, Akklimatisierung sowie das materialtypische Verhalten.
Soweit Produkte als geruchsneutral beschrieben sind, bezieht sich dies auf die bestimmungsgemäße Verwendung im üblichen Zustand. Ein leichter, materialtypischer und in der Regel vorübergehender Eigengeruch kann insbesondere nach Produktion, Verpackung oder Transport auftreten.
Die Beurteilung von Maßhaltigkeit, Materialstärke, Ebenheit, Passgenauigkeit, Fugenbild, Oberfläche und Geruch erfolgt ausschließlich an der Ware im akklimatisierten, spannungsfreien und plan ausgelegten Zustand auf geeignetem, ebenem und festem Untergrund bei üblicher Temperatur.
Messungen oder Beurteilungen unter abweichenden Bedingungen sind nicht maßgeblich.
Die vorstehend beschriebenen Eigenschaften und Abweichungen stellen grundsätzlich keinen Sachmangel dar, soweit die Eignung zur gewöhnlichen Verwendung – insbesondere als Boden-, Schutz-, Dämm-, Fallschutz- oder Unterlagsmaterial – nicht wesentlich beeinträchtigt ist.
Eine bestimmte Beschaffenheit, insbesondere hinsichtlich Maße, Materialstärke, Passgenauigkeit, Ebenheit, Farbgleichheit, Oberflächenstruktur, optischer Erscheinung oder Fugenbild, ist nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart wurde.
Produktbeschreibungen, Abbildungen, technische Angaben oder sonstige Darstellungen dienen ausschließlich der allgemeinen Beschreibung und stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder Garantie dar.
Eine Beschaffenheitsgarantie wird nur übernommen, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet ist.
(6) Zustandsbeschreibungen wie „wie neu“, „sehr gut“, „gut“, „gebraucht“ oder vergleichbare Angaben dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und begründen keine Beschaffenheitsgarantie.
Diese Angaben beziehen sich in erster Linie auf den technischen Zustand und die Funktionsfähigkeit des Artikels.
Sie sind nicht dahingehend zu verstehen, dass keinerlei optische Gebrauchsspuren (z. B. Kratzer, Schrammen, Roststellen, Risse im Polster oder sonstige Abnutzungserscheinungen) vorhanden sind.
Die Zustandsangaben stellen vielmehr eine subjektive, verkaufsübliche Einschätzung des Gesamtzustands des Artikels dar und dienen der groben Einordnung, nicht einer detaillierten Zustandsbeschreibung.
§ 8 Haftung
(1) Der Verkäufer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht).
(3) Die Haftung ist im Falle leicht fahrlässiger Pflichtverletzung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(4) Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ausgeschlossen.
§ 9 Verzug
(1) Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
(2) Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.
§ 10 Schriftform, Nebenabreden, Schlussbestimmungen
(1) Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieser Schriftformklausel selbst (doppelte Schriftformklausel).
(3) Individuelle, mündliche oder abweichende Vereinbarungen sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern sie nicht schriftlich durch die FlixFit GmbH bestätigt werden.
(4) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(5) Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der FlixFit GmbH.
(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
AGB-Stand: Juli 2025